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B-030-003 - NOTES - Classeur B - Fonds d'archives Baulin

B-030-003

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  • Des interviews exclusives de Dja-Apharou ISSA IBRAHIM, ami et confident de Jacques Baulin, responsable par donation de l’intégralité des documents constituant le fond, et président de l’association sont actuellement publiées dans la rubrique présentation.

  • Les trois ouvrages de J. Baulin : Conseiller du président Diori, La politique africaine d’Houphouët-Boigny et La politique intérieure d’Houphouët-Boigny
    seront disponibles sur le site en version iBook et en version Pdf dès septembre
    2009.

















Carte Afrique


AFRIKA - VEREIN E. V.
2 HAMBURG 36 . SCHLEUSENBRÜCKE 1
TELEPHON 36 73 41/42 - TELEX 21 46 42 afdoc


15.7


N e m o r a n d u m zur Frage der Assoziierung afrikanischer Gebiete an die Europäische Wirtschaftsgemeinschaft


1. Die Assoziierung afrikanischer Länder an die Europäosche Wirtschaftsgemeinschaft ist aus verschiedenen Gründen kritisiert worden. Die dabei benutzten Argumente haben aus dem Blichwinkel der deutschen Afrika-Wirtschaft ein unterschied liches Gewicht und sind bei Überlegungen einer Neuformulierung einer Assoziation auch unterschieldlich zu bewerten.
Die Verlagerung des kommerziellen Austausches von anderen Regionen mit Entwicklungsländercharakter und nicht-assoziziierten Gebieten des afrikanischen Kontinentes auf den Assoziierungsraum hat sich nicht bestätigt. Der europäische Entwicklungsfonds hat
lange Zeit in einer Weise gearbeitet, die der deutschen Wirtschaft im Goschäft mit Ausschreibungen nur geringe Entfaltungsmöglichkeiten
lieB ; diese Situation verbesserte sich tendenziell.


2. Die Assoziierung afrikanischer Staaten hat sich besonders nach der Unabhängigkeit der meisten dieser Gebiete zu einer Art Entwicklungsallianz gestaltet. Im Vergleich mit anderen Kooperationsformen war sie erfolgreich und erlaubte den ehemals französischen unter ihnen eine langsame Lösung aus einseitigen kolonialen Bindungen. Die durch das Abkommen von Yaoundé geschaffenen Institutionen verpflichten die Beteiligten kontunuierlich die getroffenen NaBnahmen zu überprüfen und gewähren bei der Gestaltung der Richtlinien eine allgemeine Mitsprache. Die afrikanisch- europäische Kooperation hat in den meisten Ländern indirekt zu einer politischen Stabilisierung geführt, die für die wirtschaftliche Entwicklung unerläBlich ist.


G E S C H A F T S S T E L L E N :
28 BREMEN
Haus
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4 D O S S E L D O R F
CamphausenstraBe 4
Tel. 48 40 04
(Dr. Lapp)


8 M O N C H E N 22
PraterlInsel 5
Tel. 29 30 88
(G. Hauser)


7 STUTTGART
In der Industrie-
u. Handelsk. Stuttgt.
JägerstraBe 30
Tel. 20051 (Dr. Honold)


VERTRETUNGEN :
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KöblenzerstraBe 148
Tel. 2 02 42 60
(E. Swoboda)


B R O S S E L 1
60, Rue Ravenstein
Tel. 11 36 85
(Dr. M. W. Clauss)


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P O S T S C H E C K K O N T O : Hamburg 45 68


3. Die den assoziierten Ländern gewährten Präferenzen waren mehr als die direkten finanziellen und technischen
Ge-genstand der Kritik dritter Staaten.
Im Zuge der internationalen Bemühungen einheitliche Regelungen für alle Entwicklungsländer zu finden, erscheint es im Grundsatz berechtigt, die schon bei früheren Anlässen von deutscher Seite vorgebrachten Wünsche auf den weiteren Abbau der bestehenden Vorzugsbehandlungen zu unterstützen. Es muB jedoch dabei beachtet werden , daB die meisten assoziierten Länder bei den Zöllen ihrerseits eine Vorzugsbehandlung einführten, die der deutschen Exportwirtschaft in manchen Fällen merklich zugute kam.
Auch läBt sich feststellen, daB die geringfügige Wirkung der Rohstoffpräferenzen auf der deutschen Importseite nicht gleichbedeutend ist mit der Rolle, die diese Präferenzen für die Exportterlöse der betroffenen Länder darstellen. Es muB damit gerechnet werden, daB die Präferenzen den afrikanischen Partner bei einer Neu-Assoziierung trotz der in der Charta von Algier gegebenen Zugeständnisse wichtiger erscheinen als an anderen entwicklungspolitischen Naünahmen. Der Afrika-Verein tritt deshalb nicht um jeden Preis für die Abschaffung der Präferenzen ein.


4. Die Kritik der Assoziierten, ihre Rohstoffe und Fertigwaren würden nur unzulänglich auf dem deutschen Seite Markt placiert, ist nicht zutreffend. Es besteht deshalb von deutscher Seite kein dringender AnlaB , weiteren wettbewerbsverzerrenden handelspolitischen Naüaahmen Raum zu geben. Für ihre jeweils wichtigsten Devisenbringer und den Assoziierung - von geringfügigen konjunkturellen Schwankungen abgesehen - ein stets wachsender Trend beobachten.


5. Der Europäische Entwicklungsfonds hat sich un seiner Projekt-politik im ganzen als erfolgreich erwiesen. Die Zahl der offensichtlichen Fehlinvestitionen erscheint kleiner als bei bilateralen Programmen mit den betroffenen Ländern. Der weitere Übergang auf unmittelbar produktive Investitionen

einschlieBlich der Produktionshilfen liegt sowohl im Interesse der Strukturverbesserung der assoziierten Staaten als auch einer verstärkten deutschen Beteiligung an den Ausschreibungen. Neben den zunehmend ausgeräumten diskriminierenden Praktiken bei den ausschreibenden Behörden in den Empfangsländern war der Charakter der Projekte oft eine Ursache für die schwachen deutschen Ausschreibungserfolge. Die Bemühungen der Europäischen Gemeinschaft, die Abwicklung der Finanzierung bei Lieferungen und Leistungen zu beschleunigeo, werden anerkannt ; erwünscht ist weiter die Gewährung einer Bürgschaft vom Zeitpunkt der Zusage an, mit deren llilfe die beteiligten Firmen Refinanzierung betreiben könnten. Um zu verhindern, daB deutsche Fabrikate und Normen nicht länger in der bisherigen Weise Diskriminierungen ausgesetzt sind, sollte die Bundesregierung auf dem Wege der bilateralen technischen llilfe den Empfangsländern Fachleute zur Verfügung stellen, die die ausschreibenden Instanzen entsprechend beraten können.


6. Die Bemühungen um eine einheitliche Wettbewerbssituation sollten auch einer generellen Regelung der fiskalischen Förderungs saBsahuen dienen . Es erscheint deshalb zveckaïBig, Konventionen wie Doppelbesteuerungsabkommen zwischen den beteiligten Ländern einheitlich zu regeln. Es liegt auch im Interesse einer Förderung der assoziierten Länder, diesen bei ihren Bemühungen zur Schaffung gröBerer Wirtschaftsräume behiflich zu sein.


7. Das Assoziierungssystem sollte weitgehend vereinheitlicht werden. D.h. im einzelnen, die Konvention von Yaoundé der mit Nigeria gleichzusetzen. Das Assoziierungssystem sollte weiter für andere interessierte Länder mit vergleichbarer entwicklungspelitischer Situation offengehalten werden, ohne daB Grund dafür bestünde, mit besonderem Nachdruck bei dritten Ländern für die Assoziierung zu werben. In diesem Lichte sind insbesondere die Verhandlungen mit ostafrikanischen Staaten zu sehen. Eine Klärung der seit dem Vertrag von Rom anstehenden Assoziierungsaufforderung gegenüber den Naghreb-Ländern

erscheint wichtig ; ihre Assoziierung wird in positivem Licht gesehen.


8. Zusammenfassend läBt sich feststellen, daB es wünschenswert ist, ein weiteres Assoziierungsabkommen zu schlieBen. Als Zeitraum sollte wiederum eine Periode von fünf Jahren vorgesehen werden. Im Laufe dieser Phase müBte der endgültige Zustand der Integration fixiert und wirtschaftliche Diskriminierungen zwischen den europäischen Partnern in assoziierten Ländern ausgeräumt werden, die bisher nicht oder nur teilweise Gegenstand des Vertragstextes waren. Die Anwendung von Grundsätzen der europäischen Marktordnung als Bestandteil eines neuen Abkommens ist unangebracht, da mit der Assoziierung eine Vollintegration mit überseeischen Ländern nicht angestrebt wird.


AFRIKA-VEREIN E. V.


gez. W. Paproth gez. Dr. N. Krämer
Vorsitzender Geschäftsführer


Hamburg, im Februar 1968

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